Ab dem 1. September 2026 ist in Belgien (Flandern) nach dem Einbau einer Anhängerkupplung keine Hauptuntersuchung mehr erforderlich

Gute Nachrichten für Autofahrer in Belgien

Wohnen Sie in Belgien (Flandern) und möchten Sie eine Anhängerkupplung montieren lassen? Dann gibt es gute Nachrichten.

Ab dem 1. September 2026 ändern sich die Vorschriften für die technische Überprüfung. Für die meisten Personenkraftwagen ist nach dem Einbau der Anhängerkupplung keine separate Überprüfung mehr erforderlich.

Dadurch sparen Sie Zeit, Geld und einen zusätzlichen Besuch bei der Prüfstelle.

Bitte beachten Sie: Diese neue Regelung gilt nur für Flandern (Belgien). Für Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt gelten derzeit noch andere Vorschriften.

Was ändert sich?

Bislang musste ein Pkw in Flandern nach dem Einbau einer Anhängerkupplung in der Regel zunächst erneut zur technischen Prüfung vorgeführt werden.

Ab dem 1. September 2026 entfällt diese Verpflichtung für die meisten Fahrzeuge.

Verfügt Ihr Fahrzeug über einen gültigen Prüfnachweis und wird eine nach ECE R55 zugelassene Anhängerkupplung gemäß den Herstellervorgaben montiert, dürfen Sie die Anhängerkupplung sofort nutzen. Die Überprüfung erfolgt bei der nächsten regelmäßigen technischen Überprüfung.

Was bedeutet das für Sie?

Die neue Regelung bietet verschiedene Vorteile:

  • Kein zusätzlicher Termin bei der Hauptuntersuchung.

  • Keine zusätzlichen Prüfkosten.

  • Sofortige Nutzung Ihrer Anhängerkupplung.

  • Weniger Verwaltungsaufwand.

  • Schneller mit Ihrem Wohnwagen, Anhänger oder Fahrradträger auf die Straße.

Für welche Fahrzeuge gilt diese Regelung?

Die neue Regelung gilt unter anderem für:

  • Pkw

  • SUVs

  • Kombis

  • MPVs

  • Die meisten leichten Nutzfahrzeuge

Für Spezialfahrzeuge oder technische Umbauten können abweichende Vorschriften gelten.

Warum ist eine typgenehmigte Anhängerkupplung weiterhin wichtig?

Auch wenn die vorgeschriebene Prüfung entfällt, muss die Anhängerkupplung natürlich weiterhin den europäischen Rechtsvorschriften entsprechen.

Eine gute Anhängerkupplung:

  • verfügt über eine ECE-R55-Typgenehmigung;

  • ist für Ihr Fahrzeug geeignet;

  • wird gemäß den Montageanweisungen korrekt montiert;

  • verfügt über einen einwandfrei funktionierenden elektrischen Anschluss.

Bei Burghof Trekhaken liefern wir ausschließlich hochwertige Anhängerkupplungen namhafter europäischer Hersteller, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Gilt diese Regelung auch in den Niederlanden?

Nein.

Diese Änderung betrifft ausschließlich Belgien (Flandern).

In den Niederlanden war für eine normal montierte, typgenehmigte Anhängerkupplung in den meisten Fällen ohnehin keine separate RDW-Prüfung erforderlich.

Gilt dies für ganz Belgien?

Nein.

Derzeit gilt diese Lockerung ausschließlich in Flandern.

Für Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt wurden noch keine vergleichbaren Änderungen offiziell angekündigt.

Burghof Trekhaken unterstützt auch belgische Kunden

Wohnen Sie in Belgien und möchten Sie eine Anhängerkupplung montieren lassen?

Burghof Trekhaken liefert und montiert unter anderem:

  • feste Anhängerkupplungen;

  • abnehmbare Anhängerkupplungen;

  • wegschwenkbare Anhängerkupplungen;

  • Wohnmobil-Anhängerkupplungen;

  • fahrzeugspezifische Kabelsätze.

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Anhängerkupplung für Ihr Fahrzeug und sorgen für eine fachgerechte Montage gemäß den Herstellerangaben.

Fazit

Ab dem 1. September 2026 wird es für Autofahrer in Flandern deutlich einfacher, eine Anhängerkupplung montieren zu lassen. Dank der neuen Vorschriften ist in den meisten Fällen keine separate Prüfung nach der Montage mehr erforderlich. Das bedeutet geringere Kosten, kürzere Wartezeiten und schnelleren Genuss Ihrer neuen Anhängerkupplung.

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